Sie sind nicht allein.

Pflege zu Hause ist Teamarbeit. Als Angehörige sollen Sie dabei nicht allein sein. Wir beraten, begleiten und entlasten: von der ersten Orientierung bis zur laufenden Unterstützung im Alltag.


Wir sind für Sie da

Beratung & Unterstützung

Der Alltag als pflegender Angehöriger ist fordernd. Viele Fragen kommen auf einmal: Welche Leistungen stehen uns zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Und wie schaffe ich es, selbst nicht auf der Strecke zu bleiben? Wir geben Ihnen Antworten – und nehmen Ihnen ab, was wir können.

Das tun wir für Sie:

  • Gemeinsame Pflegeplanung, die Ihren Angehörigen in den Mittelpunkt stellt – und Ihre eigenen Kapazitäten realistisch berücksichtigt
  • Aufklärung über Pflegegrade, Sachleistungen, Pflegegeld und Entlastungsbetrag – und Unterstützung bei der Beantragung
  • Gezielte Beratung für Angehörige von Menschen mit Demenz: Alltagsstrategien, Entlastungsmöglichkeiten und finanzierte Betreuungsleistungen
  • Übernahme von Pflegeaufgaben – regelmäßig oder punktuell, damit Sie die Auszeit bekommen, die Sie brauchen
  • Verlässliche Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten – und im Notfall auch darüber hinaus


Sie haben Fragen oder wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an – das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.


So funktioniert ambulante Pflege

Kosten & Finanzierung

Die Frage nach den Kosten steht für viele Familien ganz am Anfang. Wir schaffen von Beginn an vollständige Transparenz: Vor Vertragsbeginn erhalten Sie von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag – kostenlos und unverbindlich.

Pflegegrade (1–5)

Pflegeleistungen der Pflegekasse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Er wird bei der Pflegekasse beantragt und richtet sich nach der Selbstständigkeit und den kognitiven Fähigkeiten Ihres Angehörigen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.


Sachleistungen nach § 36 SGB XI

Mit anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen monatliche Sachleistungsbeträge zur Finanzierung ambulanter Pflege zu:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 €/Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 €/Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 €/Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 €/Monat


Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu – für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Wichtig: Der Betrag kann angespart werden, verfällt jedoch am 30.06. des Folgejahres.


Kombinationsleistungen

Sachleistungen und Pflegegeld lassen sich kombinieren – zum Beispiel wenn Sie selbst Teile der Pflege übernehmen. Wir beraten Sie individuell, welches Modell für Ihre Situation am sinnvollsten ist.


Behandlungspflege (§ 37 SGB V)

Ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung werden von der Krankenkasse übernommen – unabhängig vom Pflegegrad.


Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Auch pflegende Angehörige brauchen Zeit für Erholung, Termine oder unerwartete Ausfälle. Für solche Situationen kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine zeitweise Ersatzpflege. Wir sorgen dafür, dass Ihr Angehöriger weiterhin bestens versorgt ist, und unterstützen Sie bei der Beantragung der Leistungen.



Noch unsicher, was für Ihre Situation die beste Lösung ist? Wir erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag und erklären alle Möglichkeiten – persönlich und in Ruhe.


Häufige Fragen | FAQ

Der Einstieg in die Pflege wirft viele Fragen auf – das ist völlig normal. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten. Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an.

Kontaktieren Sie uns
  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad für mein Familienmitglied?

    Den Pflegegrad beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie und Ihren Angehörigen gezielt auf den Besuch vor. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Begutachtung.

  • Welche Leistungen stehen uns zu – und wie kombiniere ich sie richtig?

    Das hängt vom Pflegegrad und der individuellen Situation ab – aber die Möglichkeiten sind oft größer als viele denken. Sachleistungen, Pflegegeld und Entlastungsbetrag lassen sich gezielt kombinieren, um die Versorgung optimal zu gestalten. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen Sie bereits erhalten, welche noch nicht genutzt werden – und wie Sie das Beste daraus machen.

  • Wie entlaste ich mich selbst, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben?

    Das ist eine der häufigsten Fragen – und eine sehr menschliche. Sich eine Auszeit zu nehmen ist kein Versagen, sondern Voraussetzung dafür, dass Sie langfristig für Ihren Angehörigen da sein können. Wir übernehmen die Pflege in Ihrer Abwesenheit – verlässlich und vertrauensvoll. Dafür gibt es die Leistungen der Verhinderungspflege. Ihr Angehöriger ist gut versorgt. Das dürfen Sie sich erlauben.

  • Was passiert, wenn ich als pflegender Angehöriger ausfalle?

    Krankheit, ein Unfall oder ein anderer unvorhergesehener Umstand – solche Situationen können jeden treffen. Für genau diesen Fall gibt es die Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Ersatzversorgung bis zu 3539 € pro Jahr. Wir springen kurzfristig ein und kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

  • Wo bekomme ich Unterstützung, Beratung und ein offenes Ohr?

    Direkt bei uns. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen – für praktische Fragen genauso wie für das Gespräch, das manchmal einfach nötig ist. Rufen Sie uns an, wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause. Zusätzlich empfehlen wir den unabhängigen Pflegelotsen für einen ersten Überblick über Leistungen und Kosten.

  • Kann ich Pflege und Beruf miteinander vereinbaren?

    Ja – mit der richtigen Unterstützung. Wir übernehmen die Pflegeaufgaben, die sich mit Ihrem Berufsalltag nicht vereinbaren lassen, und passen unsere Einsatzzeiten flexibel an Ihren Tagesablauf an. So behalten Sie Ihre Selbstständigkeit – und Ihr Angehöriger ist gut versorgt.

  • Was kostet mich die ambulante Pflege als Eigenanteil?

    Das hängt vom Pflegegrad, den gewählten Leistungen und der individuellen Situation ab. Viele Leistungen werden vollständig oder anteilig von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Wir erstellen Ihnen vorab einen transparenten Kostenvoranschlag – damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

  • Wie schnell kann die Pflege beginnen?

    In der Regel sehr kurzfristig. Nach einem ersten Gespräch und der Klärung der Kostenübernahme können wir die Versorgung zügig starten. Rufen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.


Warum wir?

  • Feste Ansprechpartner – Sie kennen uns, wir kennen Sie
  • Individuelle Pflegeplanung vor Leistungsbeginn
  • Transparente Kommunikation mit Ärzten & Angehörigen
  • Schnelle Erreichbarkeit – auch im Notfall
  • Seit 1995 regional verwurzelt in Nossen
  • MD-geprüfte Qualität – Note 1,0 (sehr gut)

Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen oder benötigen kurzfristig Unterstützung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie persönlich, kostenlos und unverbindlich.