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Häusliche Krankenpflege Tom Nietzeldt
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Aktuelles aus der Pflege
Die Leistungen 2026 bleiben stabil
Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich aktuell, ob es 2026 Änderungen oder Einschränkungen bei den Pflegeleistungen geben wird. Nach aktuellem Stand gelten die zum 01.01.2025 erhöhten Geld- und Sachleistungen auch im Jahr 2026 unverändert weiter. Geplante Reformen und politische Diskussionen haben derzeit keine Auswirkungen auf die bestehenden Leistungsansprüche (Quelle: Pflege Deutschland).
Auch der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt 2026 stabil bei 3,6 Prozent (Quelle: SPD-Bundestagsfraktion). Für Versicherte bedeutet das weiterhin eine verlässliche Grundlage bei der Planung von Pflegeleistungen und Pflegekosten.
Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen oder wie sich Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag optimal kombinieren lassen? Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie dabei, alle verfügbaren Leistungen bestmöglich zu nutzen.
Telefon: 035242 / 68492
MD-Qualitätsprüfung 2026 – Bestnote 1,0
Am 02. Juli 2025 prüfte der Medizinische Dienst im Freistaat Sachsen e.V. unseren Pflegedienst im Rahmen einer Regelprüfung nach § 114 SGB XI. Das Ergebnis: Note 1,0 – sehr gut – in allen vier Qualitätsbereichen. Das rechnerische Gesamtergebnis liegt damit deutlich über dem sächsischen Landesdurchschnitt von 1,4.
Wir danken unserem Team für diese Leistung – und unseren Klienten und Angehörigen, die an der Befragung teilgenommen und uns ihr Vertrauen ausgesprochen haben.
Neue Regelung zur Verhinderungspflege
Eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre: Seit dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein einheitliches Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, das flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden kann [Pflege Deutschland]. Die bisherige Trennung in zwei separate Töpfe entfällt damit vollständig.
Was das konkret bedeutet: Die Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten entfällt, die maximale Dauer der Ersatzpflege wurde von sechs auf acht Wochen pro Jahr verlängert, und die Abrechnung erfolgt einheitlich über die Pflegekasse [box4pflege].
Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Ersatzpflege-Kosten nur noch bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden – wer zu lange wartet, riskiert den Verlust der Leistung [Flexxi].
Sie sind unsicher, ob und wie Sie diese Leistung für sich nutzen können? Wir beraten Sie gerne – kostenlos und persönlich [035242 / 68492].
Neue Leistungsbeträge seit Januar 2025
Gute Nachrichten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben – sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Pflege. Auch der Entlastungsbetrag stieg auf 131 Euro pro Monat.
Das bedeutet konkret: Wer ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nimmt, hat nun mehr Budget zur Verfügung – und wer den Entlastungsbetrag noch nicht vollständig nutzt, sollte das jetzt überdenken.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie die neuen Beträge optimal für sich einsetzen [035242 / 68492].
Downloads & nützliche Anträge
Hier finden Sie wichtige Dokumente und Formulare, die Ihnen den Einstieg in die Pflegeversicherung oder den Alltag mit Pflege erleichtern – kostenlos und direkt verwendbar.
- Unser Leistungsverzeichnis – Übersicht aller Leistungen
- Merkblatt: Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
- Merkblatt: Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen
- Merkblatt: Den Entlastungsbetrag richtig nutzen
Alle aktuellen Leistungsbeträge und weiterführende Informationen zur Pflegefinanzierung finden Sie beim unabhängigen Pflegelotsen.

